Wie bekommt man eine logopädische Verordnung?
Die logopädische Therapie wird vom Arzt verordnet. Dies kann ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, ein Kieferorthopäde, der Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder ein anderer Facharzt sein.
Sie können jedoch jederzeit auch ohne ärztliche Verordnung mit uns einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an.
Wer bezahlt die Behandlung?
Grundsätzlich werden die Kosten einer logopädischen Therapie von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene über 18 Jahren müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10% plus 10€ pro Verordnung) leisten.
Wissenswert: Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei Chronisch-Kranken bei 1%. Sammeln Sie also all ihre Zuzahlungsbelege, um sie bei der Krankenkasse vorlegen zu können!